Krankenkassen

 

Um Klientinnen Psychotherapie zu ermöglichen, gibt es schon sehr lange den Krankenkassenzuschuss nach Arztbesuch und Diagnosestellung durch die eingetragene Psychotherapeutin. Das sind derzeit EUR 28 Euro pro Psychotherapieeinheit (so genannte Teilrefundierung).

 

Preise für eine Therapiestunde (50 Minuten) bitte auf Anfrage.

 

Diese Regelung gilt für GKK. Bis zur 10. Therapiestunde braucht man Bestätigung von Hausarzt und von eingetragenen Psychotherapeuten das Festellen der Diagnose, die auf der Honorarnote erscheinen muss. Ab der 11. Therapieeinheit braucht man Antrag zur Bewilligung mit ausführlicher Erklärung durch Psychotherapeuten (z.B.: Angaben zur Intensität der Störung, zussammenfassende Einschätzung des Krankheitsverlaufes).

 

Patienten haben aber auch Möglichkeit, die Kosten für Psychotherapie voll zu übernehmen:

Vorteile privat bezahlter Psychotherapie:

  • Sie geben selbst Geld für Ihre Entwicklung und Gesundung aus, tragen also aktiv zur Lösung bei.
  • Sofern Sie nicht um Teilrefundierung durch die Krankenkasse ansuchen, erfahren die Krankenkassen nicht, dass Sie in Psychotherapie sind und es scheint auch nirgendwo eine Diagnose auf.
  • Sie können Ihre Psychotherapeutin komplett selbst wählen und sind nicht auf einige wenige mit Krankenkassenplatz angewiesen.
  • Bei privater Finanzierung haben Sie meist keine Wartezeiten, sondern bekommen sofort einen Psychotherapieplatz.

 

 

Neue Zuschussregelung der BVA

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) erhöht ab 01.11.2014 den Kostenzuschuss für Psychotherapie auf 40 Euro. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung.

Der Zuschuss ab 50 Minuten für Einzelsitzungen beträgt nunmehr 40,00 Euro.
Die neuen Zuschüsse gelten für Behandlungen ab 1. November 2014.

Informationen wurden von Psyonline und von ÖBVP übernommen.